Navigation und Service

Wichtige Informationen zum Planfeststellungsverfahren


Nach Ablauf der Klagefrist wurde der Planfeststellungsbeschluss der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Standort Würzburg am 28. Februar 2019 rechtskräftig.

Dass das Planfeststellungsverfahren vergleichsweise schnell und im guten Konsens mit den Betroffenen und beteiligten Institutionen zum erfolgreichen Abschluss geführt werden konnte, ist das Ergebnis eines von allen Seiten konstruktiv geführten Dialogs. Das hier aufgebaute Vertrauen ist sicherlich auch eine belastbare Grundlage in der bald anstehenden Bauphase.

Was ist ein Planfeststellungsbeschluss?

Die Planfeststellungsbehörde entscheidet über alle im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens aufgeworfenen rechtserheblichen Fragen. Zudem entscheidet sie im Beschluss über die von den Betroffenen erhobenen noch offenen Einwendungen. Durch die Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens als Bauherrn und den durch die Planung Betroffenen geregelt. Der Planfeststellungsbeschluss verleiht dem WNA als Vorhabenträger das Baurecht.

Ablauf des Planfeststellungsverfahrens:

  • Erste Schritte
    Bereits im Oktober 2009 wurde auf Basis erster Planungen mit allen betroffenen Trägern öffentlicher Belange (Behörden und Verbände) der Umfang der erforderlichen Untersuchungen festgelegt, um alle möglichen Auswirkungen des Bauvorhabens im Planfeststellungsverfahren berücksichtigen zu können.

  • Bürgerinformation
    Seit Mai 2014, bereits vor Beantragung des Planfeststellungsverfahrens, informiert das Wasserstraßenneubauamt Aschaffenburg (WNA) als Vorhabenträger über den geplanten Schleusenneubau: in den Medien, in schriftlichen Stellungnahmen, zahlreichen persönlichen Gesprächen und natürlich auch auf dieser Webseite.

  • Informationsveranstaltungen
    Im Jahr 2015 wurden insgesamt fünf informelle Informationsveranstaltungen vom Wasserstraßen-Neubauamt als Vorhabenträger durchgeführt - drei im Vorfeld der Planfeststellung und zwei zum Start des Planfeststellungsverfahrens. Wichtig war dem Amt vor allem die persönliche Information der Menschen vor Ort. Über 400 Besucher machten von diesem Angebot Gebrauch.

  • Einreichung der Planunterlagen
    Im Mai 2015 reichte das WNA als Vorhabenträger bei der Planfeststellungsbehörde, der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Standort Würzburg, die durch die Bürgerbeteiligung optimierten Planungsunterlagen ein und stellte den Antrag auf Genehmigung.


  • Öffentliche Auslegung der Planunterlagen
    Vom 18. Juni bis zum 17. Juli 2015 lagen die Planungsunterlagen auf Veranlassung der Planfeststellungsbehörde für alle Bürger öffentlich zur Einsicht aus und konnten in der Gemeinde Möhrendorf, der Stadt Erlangen und in den Räumen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Standort Würzburg sowie im Internet eingesehen werden.


  • Einwendungsfrist
    Bis zum Ablauf der Einwendungsfrist am 31. Juli 2015 konnte jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, ihre Einwendungen bei der Planfeststellungsbehörde geltend machen. Anerkannte Naturschutzvereinigungen sowie Träger öffentlicher Belange hatten Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geplanten Vorhaben. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind weitere Einwendungen und Stellungnahmen grundsätzlich rechtlich ausgeschlossen. Insgesamt gingen ca. 160 Einwendungen und Stellungnahmen bei der Planfeststellungsbehörde ein.


  • Anhörungsverfahren
    In den Erörterungsterminen vom 1.- 3. und 8. - 10. Dezember 2015 wurden die vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen unter Leitung der Planfeststellungsbehörde mit dem WNA als Vorhabenträger besprochen und Lösungsmöglichkeiten ausgelotet. Zu den Erörterungsterminen geladen waren alle Betroffenen, alle, die Einwendungen erhoben hatten wie privat Betroffene, Versorgungsbetriebe und Netzbetreiber, alle, die Stellungnahmen eingereicht hatten wie Bauernverband, Fischereiverbände, Jagdverbände, Wasser- und Bodenverbände und Naturschutzvereinigungen sowie Träger öffentlicher Belange.


  • Planänderungen
    Auf Basis des Anhörungsverfahren wurden die Planungen vom WNA als Vorhabenträger teilweise überarbeitet bzw. ergänzt. Nach Abschluss dieses Prozesses wurden die geänderten Planunterlagen vom WNA der Planfeststellungsbehörde vorgelegt. Nach Erhalt der geänderten Planunterlagen setzte die Planfeststellungsbehörde diejenigen, die von den Planänderungen betroffen sind, davon in Kenntnis und gab ihnen erneut Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen und Einreichung von Stellungnahmen, ggf. durch eine erneute Auslegung.


  • Entscheidungsphase
    Nach Abschluss dieses Verfahrensschritts ging es in die Entscheidungsphase. Dazu nahm die Planfeststellungsbehörde eine umfassende rechtliche Prüfung vor. Diese beinhaltet insbesondere die Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den gesetzlichen Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes, die Bewertung der Planrechtfertigung für das Vorhaben sowie eine sorgfältige Abwägung sämtlicher privater und öffentlicher Belange untereinander und gegeneinander.

  • Erlass des Planfeststellungsbeschlusses
    Am 5. Dezember 2018 erließ die Planfeststellungsbehörde, die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Standort Würzburg, den Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der Schleusen Kriegenbunn und Erlangen.

  • Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses
    Der Planfeststellungsbeschluss mit den planfestgestellten Unterlagen wurde dann sowohl in der Gemeinde Möhrendorf und der Stadt Erlangen als auch in den Räumen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Standort Würzburg öffentlich zur Einsicht ausgelegt sowie im Internet veröffentlicht. Darüber hinaus wurde der Planfeststellungsbeschluss den Betroffenen, über deren Einwendung entschieden wurde, zugestellt.


  • Widerspruchsfrist
    Betroffene Bürger konnten innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Auslegung den Planfeststellungsbeschluss vor Gericht anfechten. Wird Klage erhoben, unterliegt der Planfeststellungsbeschluss der Rechtmäßigkeitskontrolle durch das Bundesverwaltungsgericht (VwGO §50 Abs 1 Satz 1). Die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss hat keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass mit der Umsetzung des planfestgestellten Vorhabens unabhängig von etwaigen Klageerhebungen begonnen werden kann, wenn und soweit nicht das Bundesverwaltungsgericht auf Antrag des Klägers die aufschiebende Wirkung wieder herstellt. Wird innerhalb dieser Frist keine Klage erhoben, ist der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.

  • Planfeststellungsbeschluss wird rechtskräftig
    Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wurde der Planfeststellungsbeschluss am 28. Februar 2019 rechtskräftig. Die Umsetzung des Schleusenneubaus kann gestartet werden.

Was ist, wenn sich nach dem Planfeststellungsbeschluss etwas ändert?

  • Wesentliche Änderungen des Schleusenneubaus vor Fertigstellung bedürfen einer erneuten Planfeststellung (§ 76 VwVfG) mit den gleichen Beteiligungsrechten für Bürger, Verbände und Träger öffentlicher Belange. Allerdings kann unter bestimmten Umständen auf eine Anhörung verzichtet werden.