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Im Fokus: Trinkwasserschutz

Die bestehende Schleuse Erlangen liegt innerhalb des Wasserschutzgebietes Erlangen-Möhrendorf-Bubenreuth in der Wasserschutzzone II (engere Schutzzone). Das Wasserschutzgebiet erstreckt sich vom Main-Donau-Kanal aus 400 m nach Westen und bis zur Regnitz im Osten. Verschiedene Flach- und Tiefbrunnen in der Nähe der Schleuse erschließen das Wasserschutzgebiet und dienen der Wasserversorgung insbesondere der Stadt Erlangen. Auch die neue Schleuse wird innerhalb der Wasserschutzzone II liegen.

Engelsklein Engelsklein

Fünf Fragen an die Projektleiterin für den Neubau der Schleuse Erlangen, Diplom-Ingenieurin Natascha Engels:

  1. Gab es die Wasserschutzzone auch schon beim Bau der jetzigen Schleuse?

    Ja, im Planfeststellungsbeschluss von 1967 wurden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung bereits Auflagen zum Bau gemacht, ähnlich wie dies heute für die neue Schleuse zu erwarten ist. Zum Beispiel wurde festgeschrieben, welche Tätigkeiten nicht in der Schutzzone ausgeführt werden dürfen, dass eine umfassende Beweissicherung erfolgen muss und Ersatzwasser im Falle möglicher Verunreinigungen vorgehalten werden muss.

  2. Welche Besonderheiten bringt es mit sich, wenn ein Neubau in einem Wasserschutzgebiet geplant wird?

    Schon bei der Standortfindung für die neue Schleuse wurde der Beeinflussung der Trinkwassergewinnung ein hohes Maß an Bedeutung beigemessen. In einem dreidimensionalen Bodenmodell wurde die Auswirkung auf Fördermengen und Fließwegveränderungen so realistisch wie möglich ermittelt.

    Auch hat die Lage im Wasserschutzgebiet erheblichen Einfluss auf die künftigen Bauabläufe. Bereits in der Planung muss z.B. berücksichtigt werden, zu welchem Zeitpunkt die oberste Bodenschicht abgetragen werden darf, die eine natürliche Schutzwirkung gegen Schadstoffe hat oder auch, wie möglichst wenig Baustellenverkehr als potentieller Risikofaktor durch die engere Schutzzone geführt werden kann.

    Letztlich muss auch bei der Wahl der Bauverfahren und Baustoffe schon in der Planung und später bei der Ausschreibung die Trinkwasserunbedenklichkeit berücksichtigt werden.

    In allen Planungsphasen halte ich enge Abstimmungen sowohl mit den Betreibern der Trinkwassergewinnung als auch mit den genehmigenden Behörden für unbedingt erforderlich. Nur so kann ein optimales Planungsergebnis für alle Betroffenheiten in dem kurzen zur Verfügung stehenden Planungszeitraum erreicht werden.

  3. Welche Richtlinien mussten sie beachten?/Welche Gutachten zum Thema liegen vor?/Welche Behörden sind beteiligt?

    Es sind im Grunde alle Vorschriften zu beachten, an die sich auch die Betreiber der Trinkwassergewinnungsanlagen halten müssen, so z.B. die "Verordnung zum Schutz des Grundwassers" sowie die "Trinkwasserverordnung". Hinzu kommt für die Ausführung von Straßen und Flächen die "Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten" sowie die Schutzgebietsverordnung des Betreibers.

    Die Abstimmungen erfolgen im Wesentlichen mit den Betreibern der Trinkwasserbrunnen, den Stadtwerken Erlangen sowie der Gemeinde Möhrendorf, da sich die modelltechnischen Veränderungen auf diese Gemarkungen auswirken sowie dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg und dem Gesundheitsamt beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt.

    Ein Ingenieurbüro für Wasser und Umwelt, das das gesamte Trinkwassergewinnungsgebiet um die Schleuse herum schon seit Jahrzehnten modelltechnisch begleitet, erstellte mehrere aufeinander aufbauende Gutachten, in denen die Auswirkungen des geplanten Schleusenneubaus dargestellt sind. Diese Gutachten werden laufend an die fortschreitende Planung angepasst und erweitert. Zudem hat die Bundesanstalt für Wasserbau in Karlsruhe ein umfassendes Baugrundgutachten für den gesamten Eingriffsbereich des Neubaus erstellt, für das eine Vielzahl von Erkundungsbohrungen in den Jahren 2010 und 2012 die Grundlage waren.

  4. Besteht zu irgendeinem Zeitpunkt der Baumaßnahme Gefahr für das Erlanger Trinkwasser?

    Die Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und Gefahrenabwehr sind bereits Bestandteil der Planung und werden im Planfeststellungsbeschluss verankert. Für jede einzelne Bauphase werden Risiken identifiziert, Abwehrmaßnahmen konzipiert und mit allen Beteiligten abgestimmt. Ein enges Überwachungssystem mit regelmäßigen Messungen und Weitergabe der Ergebnisse an die Behörden sorgen in der Bauausführung für das größtmögliche Maß an Sicherheit.

  5. Welche konkrete Schutzmaßnahme wird in der Bauzeit für den Grundwasserschutz getroffen?

    Von einer Schutzmaßnahme alleine kann nicht die Rede sein; vielmehr handelt es sich um eine breite Palette an Maßnahmen, die zusammen für die erforderliche Sicherheit des Grund- und Trinkwassers sorgen. Als wesentliche Bausteine des Konzepts sind zu nennen:

  • Zufahrten, Lager- und Arbeitsflächen werden entsprechend der Vorschriften "dicht" gegen die trinkwasserführenden Schichten ausgebildet.
  • Die Trassenführung der Zufahrten und die Lage der Arbeitsflächen wird, soweit technisch möglich, entsprechend dem geringsten Risikopotential ausgewählt.
  • Der ausführenden Firma wird später vorgegeben, welche Bauverfahren und gefährdenden Stoffe nicht verwendet werden dürfen.
  • Brunnen, die im erhöhten Risikobereich liegen, werden während der Arbeiten außer Betrieb genommen; dafür wird Ersatzwasser bereitgestellt.
  • Es werden sog. Abwehrbrunnen installiert, die potentielle Schadstoffe direkt abgefangen und sie gar nicht erst in die Trinkwasserbrunnen gelangen lassen.