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Schleusen-Neubau bedarf einer Umweltverträglichkeitsprüfung

Schmuckbild Erllangen Blumen Quelle: www.hansgruener.de, mit freundlicher Genehmigung

Das Vorhaben zum Neubau der Schleuse Erlangen wird einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen. Die UVP ist ein gesetzlich genau geregeltes Verwaltungsverfahren mit dem Ziel, darüber zu entscheiden, ob ein Bauvorhaben angesichts seiner Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen und andere Umweltschutzgüter zulässig ist. Inhalte, Ziele und Verfahrensschritte stehen im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Zielrichtung der UVP (§2 UVPG):
„Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf

  1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
  2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
  4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

Sie wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.(…)“

Verfahrensschritte beim Neubau der Schleuse Erlangen

  1. Prüfung der UVP-Pflichtigkeit (§3 UVPG:
    Das WNA Aschaffenburg als Träger des Vorhabens legte 2008 der Planfeststellungsbehörde Planungsunterlagen vor, aus denen die zu erwartenden Auswirkungen des geplanten Bauvorhabens auf die Umwelt abzuleiten waren. Da nicht auszuschließen war, dass mit dem Vorhaben erhebliche Umweltauswirkungen verbunden sind, wurde die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verlangt.
  2. Festlegung des Inhalts und Umfangs der Unterlagen (§5 UVPG:
    Auf Antrag des WNA Aschaffenburg lud die Planfeststellungsbehörde in Würzburg 2009 zahlreiche fachlilch betroffene Behörden und Verbände zum sogenannten "Scoping-Termin" ein. Bei diesem Termin wurden der erforderliche Umfang und die geeigneten Methoden zur Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erörtert und festgelegt. Insgesamt 27 Behörden und Verbände waren eingeladen, darunter die Stadt Erlangen und die Gemeinde Möhrendorf, der Bund Naturschutz in Bayern und der Deutsche Ruderverband.
  3. Bestandsaufnahme im festgelegten Untersuchungsgebiet:
    Der ökologische Ist-Zustand im Planungsgebiet wurde in den Jahren 2010-2013 durch zahlreiche Einzelerhebungen ermittelt. Damit konnte die Planung der neuen Schleuse Erlangen bereits frühzeitig die besonders sensiblen Umweltbelange berücksichtigen.
  4. Umweltverträglichkeitsstudie nach UVPG § 6:
    In einem Umweltbericht, der sogenannten Umweltverträglichkeitsstudie, wird im nächsten Schritt das Bauvorhaben und seine Auswirkungen auf die „Schutzgüter“ dargestellt. Diese Antragsunterlagen, die zurzeit erarbeitet werden, enthalten auch Maßnahmen, mit denen die notwendigen Eingriffe in die Umwelt ausgeglichen werden können. Ziel ist es, die sogenannten Kompensationsmaßnahmen in räumlicher Nähe zur Baumaßnahme anzusiedeln. Durch diese Maßnahmen sollen die beeinträchtigten ökologischen Funktionen innerhalb des Planungsraums wieder hergestellt werden.
  5. Beteiligung der Öffentlichkeit:
    Wichtiger Bestandteil des UVP-Verfahrens ist der Dialog mit der Bevölkerung, allen Projekt-Betroffenen und -Interessierten über die Auswirkungen des Vorhabens und die geplanten Ausgleichsmaßnahmen. Alle Unterlagen werden dazu öffentlich für die Bürgerinnen und Bürger in den von der Planung betroffenen Gemeinden ausgelegt. Anschließend können Stellungnahmen und Einwendungen zu den Unterlagen eingebracht werden. Bei einem Erörterungstermin beraten Vorhabenträger, beteiligte Behörden und die Öffentlichkeit über das geplante Projekt, die eingereichten Einwendungen und Stellungnahmen.
  6. Zusammenfassende Darstellung:
    Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter werden zusammengefasst dargestellt und dann durch die Planfeststellungsbehörde bewertet.
  7. Zulassungsentscheidung:
    Am Ende fließen die Ergebnisse der UVP in die Entscheidung mit ein, ob das Bauvorhaben zugelassen wird oder nicht.