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Planfeststellungsverfahren

Der Neubau der Schleuse Erlangen musste - wie alle großen öffentlichen Baumaßnahmen - im Rahmen eines förmlichen Planfeststellungsverfahrens genehmigt werden.

Da die beiden Schleusen Erlangen und Kriegenbrunn im Hinblick auf die zum Einsatz kommende Technik, Größe und Kapazität identisch sein werden und in engem zeitlichen Zusammenhang entstehen, wurde für die beiden Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

Am 5. Dezember 2018 hat die Planfeststellungsbehörde, die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Standort Würzburg, der Planfeststellungsbeschluss erlassen. Er bildet die Grundlage - die "Baugenehmigung" - für den Neubau der Schleusen und legt genau fest, welche Vorkehrungen und flankierenden Maßnahmen rund um den Neubau zu berücksichtigen sind. Am 28. Februar 2019 wurde der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig. Damit kommt ein öffentlicher Prozess zu seinem Ende, der im Mai 2015 mit der Einreichung Planunterlagen durch das WNA Aschaffenburg und den ersten öffentlichen Informationsveranstaltungen startete.

Der Planfeststellungsbeschluss fasst die Ergebnisse der Erörterungen und aller eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen von Bürgern, Behörden und Verbänden rechtsverbindlich zusammen. Damit wird ein neues Kapitel beim Schleusenneubau aufgeschlagen, das mit dem Erstellen der Ausschreibungsunterlagen und mit der Ausschreibung seinen Fortgang findet.