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Häufig gestellte Fragen und Antworten

Informationsabend Schleuse Erlangen 18.06.2015

1. Werden beim Planfeststellungsverfahren die unmittelbar Betroffenen schriftlich vor der Auslage der Unterlagen bzw. vor dem Erörtungstermin benachrichtigt?

Antwort: Über die schriftliche Benachrichtigung der unmittelbar Betroffenen entscheidet die Planfeststellungsbehörde. Einen gesetzlichen Rechtsanspruch gibt es hier nicht.

2. Was sprach bei der Variantenuntersuchung der Standorte der Schleuse gegen die Westseite? Welche sind die Hauptkriterien für die Entscheidung der Standortwahl?

Antwort: Die Hauptkriterien für die Standortwahl waren insbesondere Grundwasserschutz, Flächenbedarf, Ökologie und Kosten. Die durchgeführte Standortuntersuchung (Auszug) für die Schleuse Erlangen finden Sie hier:
Auszug Standortuntersuchung

3. Wie weit ist die neue Schleuse später von den Neubauten im Gebiet Möhrendorf Süd entfernt?

Antwort: Der Abstand von der Mitte der neuen Schleusenkammer bis zum ersten Grundstück des Wohngebietes beträgt knapp einen Kilometer, exakt 950 m. Weitere Details finden Sie im angefügten Planauszug:

Erl Planauszug Abstand Klein Erl Planauszug Abstand Klein

Planauszug groß zum Download

4. Bei der vierspurigen St 2240 soll einer der vier Fahrstreifen in Ost-West-Richtung entfallen. Ist es möglich, diese Fahrspur wenigstens nachts freizugeben, da hier viel Verkehr ist und dieser sonst evtl. über Dechsendorf fahren würde?

Antwort: Leider ist eine nächtliche Freigabe des Fahrstreifens nicht möglich, da die Arbeitszeiten auf der Schleusenbaustelle aufgrund von Wirtschaftlichkeits- und Kostenerwägungen über den Zeitraum von 8.00 Uhr morgens bis 16 Uhr nachmittags hinausgehen.

5. Ist die Baustraße Büchenbacher Weg während der Bauzeit für die Land- und Forstwirtschaft nutzbar?

Antwort: Aufgrund von Sicherheitsaspekten (laufender Baustellenverkehr etc.) ist die freie Nutzung der Baustraße i. d. R. nicht möglich. Aber in begründeten Einzelfällen sind Sonderregelungen denkbar, die von der Planfeststellungsbehörde beim Planfeststellungsverfahren festgelegt werden.

6. Ist eine spätere Nutzung der Baustraße für den öffentlichen Nahverkehr möglich?

Antwort: Der Büchenbacher Weg wird während der Baumaßnahme temporär als Baustraße genutzt und danach wieder seiner vorherigen Nutzung als einspuriger Wirtschaftsweg zugeführt. Hierfür sind auch die späteren ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgelegt.

7. Durch die Spundwand am Kanalufer (statt der bisherigen Böschung) wird eine Gefahrenquelle v. a. für spielende Kinder geschaffen. Wird dies beachtet?

Antwort: Eine Spundwand schafft im Gegensatz zu einem geböschten Ufer eine abrupt abfallende Uferkante zum Kanal hin (senkrecht abfallende Wand am Ufer zum Kanalwasserspiegel). Der große Vorteil einer Spundwand ist, dass sie im Gegensatz zu einer Böschung einen sehr viel geringeren Platzbedarf hat und somit das Gelände gerade bis zum Ufer weitergeführt werden kann. Diese Gegebenheit ist an vielen Kanalabschnitten vorhanden. Es ist denkbar, an besonders gefährdeten Bereichen Sicherungen / Absperrungen anzubringen.

8. Könnten durch den Baulärm beim Herstellen der Uferspundwand Ratten aus dem Main-Donau-Kanal über den Regenwassersammler, der in den Kanal entwässert, in die Häuser getrieben werden? Was tut das WNA dagegen?

Antwort: Nach Auskunft des Bauamtes von Möhrendorf besitzt das Baugebiet Möhrendorf-Süd ein Trennsystem. An den Regenwassersammler, der in den MDK mündet, ist nur die Entwässerung von Straßen und Stellplätzen angeschlossen. Zu den Grundstücken besteht keinerlei Verbindung. Das Schmutzwasser der Häuser wird in einem separat verlegten Schmutzwassersammler abgeleitet. Das Regenwasser der Grundstücke muss auf den Grundstücken versickert werden. Ratten können also nicht über Rohrleitungen in die Häuser oder auf die Grundstücke gelangen.

9. Ist es denkbar, dass durch die geänderte Uferbefestigung (jetzt: Böschung mit Wasserbausteinen, in Zukunft: Spundwand) die Lärmübertragung von Schiffen über den Regenwassersammler in die Häuser zu höheren Schallimmissionen in den Häusern führt?

Antwort: Nach Auskunft des Bauamts von Möhrendorf besitzt das Baugebiet Möhrendorf-Süd ein Trennsystem. An den Regenwassersammler, der in den Main-Donau-Kanal mündet, ist nur die Entwässerung von Straßen und Stellplätzen angeschlossen. Zu den Grundstücken besteht keinerlei Verbindung. Insofern erfolgt keine Schallübertragung über den Regenwassersammler in die Häuser.

10. Gibt es ein Havariekonzept, falls beim Anschluss der Dichtung im oberen Vorhafen der Kanal auszulaufen droht (Erinnerungen an den Dammbruch Katzwang, 1979)?

Antwort: Für den Anschluss der Dichtung im oberen Vorhafen wird der Kanal in diesem Bereich trockengelegt. Dies geschieht durch einen Absperrdamm quer zum Kanal. Erst wenn im Kanal kein Wasser mehr ist, wird die Dichtung geöffnet. Somit können Undichtigkeiten nicht zum Abströmen von Kanalwasser führen. Beim Füllen des Kanals nach Abschluss des Dichtungsanschlusses wird durch ein Beobachtungskonzept sichergestellt, dass die Dichtung ihre Funktion erfüllt.

11. Wann hat die Gemeinde Möhrendorf vom Neubau der Schleuse gewusst, und welche Stellungnahme hat sie im Rahmen der Beteiligung beim Scopingtermin (2009) abgegeben?

Antwort: Die Gemeinde Möhrendorf wurde erstmalig von den Plänen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, eine neue Schleuse bauen zu wollen, im Vorfeld zum Scopingtermin am 12.10.2009 informiert. Die Stellungnahme der Gemeinde umfasste die Ausführungen des Sitzungsprotokolls des Gemeinderats der Gemeinde Möhrendorf vom 15.09.2009, dort TOP 8.

12. Wird auf der Uferspundwand im Bereich des Wohngebietes ein Geländer angeordnet?

Antwort: Gemäß dem Leitfaden KAS-01/2010 der WSV sind 1,10 m hohe Füllstabgeländer im öffentlich zugänglichen Bereich bei Absturzhöhen größer 1,00 m anzuordnen. Der Höhenunterschied zwischen Betriebsweg und MDK beträgt 1,00 m, also wird hier kein Füllstabgeländer angeordnet. Im Bereich des Treppenabganges ist ein Geländer (ähnlich dem Bestand) vorgesehen.

13. Wie tief werden die Uferspundwände in den Untergrund gerammt?

Antwort: Die maximale Spundbohlenlänge wird voraussichtlich 8,50 m betragen. Die Unterkante der Spundwand liegt damit ca. 7,50 m unter dem Wasserspiegel des Main-Donau-Kanals auf ca. 259,0 m ü. NHN.